Handelsregisterauszug für die Kontoeröffnung
Aktualisiert am 14. Juni 2026
Wer für eine GmbH, UG oder andere eingetragene Gesellschaft ein Geschäftskonto eröffnet, wird fast immer nach einem Handelsregisterauszug gefragt. Hier erfährst du, warum die Bank ihn braucht, welche Auszugsart die richtige ist und worauf du beim Alter des Auszugs achten solltest.
Warum verlangt die Bank einen Auszug?
Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu prüfen (Stichwort Geldwäscheprävention). Beim Geschäftskonto müssen sie zwei Dinge sicher feststellen:
- dass das Unternehmen tatsächlich existiert und wie es rechtlich aufgestellt ist, und
- wer berechtigt ist, das Unternehmen zu vertreten und das Konto zu führen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist).
Genau diese Angaben liefert der Handelsregisterauszug: Firma, Rechtsform, Sitz und die aktuell vertretungsberechtigten Personen.
Welcher Auszug wird benötigt?
In aller Regel reicht – und gewünscht ist – der aktuelle Abdruck (AD). Er zeigt den heute gültigen Stand und damit, wer das Unternehmen derzeit vertritt. Den chronologischen oder historischen Abdruck verlangen Banken zur Kontoeröffnung normalerweise nicht. Den Unterschied erklärt der Artikel „Aktueller, chronologischer & historischer Abdruck".
Wie aktuell muss er sein?
Ein Auszug hat kein gesetzliches Ablaufdatum, aber viele Banken möchten einen möglichst frischen – häufig nicht älter als drei Monate. Die genaue Vorgabe legt jede Bank selbst fest. Am sichersten ist es daher, den Auszug kurz vor der Kontoeröffnung neu abzurufen. Mehr dazu im Artikel „Wie aktuell muss ein Handelsregisterauszug sein?".
Was Banken sonst noch verlangen können
Neben dem Auszug fordern Banken je nach Rechtsform oft weitere Unterlagen, etwa den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste, einen Ausweis der vertretungsberechtigten Person und Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister). Welche genau, sagt dir deine Bank – der Handelsregisterauszug ist aber praktisch immer dabei.
Auszug schnell besorgen
Den aktuellen Abdruck kannst du kostenlos selbst über handelsregister.de abrufen. Wenn es schnell und ohne Behörden-Account gehen soll, beschafft Handelsauszug den aktuellen Auszug für dich und liefert ihn aufbereitet als PDF – du zahlst nur die Dienstleistung, nicht die öffentlichen Daten.
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