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Handelsauszug

Handelsregisterauszug für die Kontoeröffnung

Aktualisiert am 14. Juni 2026

Wer für eine GmbH, UG oder andere eingetragene Gesellschaft ein Geschäftskonto eröffnet, wird fast immer nach einem Handelsregisterauszug gefragt. Hier erfährst du, warum die Bank ihn braucht, welche Auszugsart die richtige ist und worauf du beim Alter des Auszugs achten solltest.

Warum verlangt die Bank einen Auszug?

Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu prüfen (Stichwort Geldwäscheprävention). Beim Geschäftskonto müssen sie zwei Dinge sicher feststellen:

  • dass das Unternehmen tatsächlich existiert und wie es rechtlich aufgestellt ist, und
  • wer berechtigt ist, das Unternehmen zu vertreten und das Konto zu führen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist).

Genau diese Angaben liefert der Handelsregisterauszug: Firma, Rechtsform, Sitz und die aktuell vertretungsberechtigten Personen.

Welcher Auszug wird benötigt?

In aller Regel reicht – und gewünscht ist – der aktuelle Abdruck (AD). Er zeigt den heute gültigen Stand und damit, wer das Unternehmen derzeit vertritt. Den chronologischen oder historischen Abdruck verlangen Banken zur Kontoeröffnung normalerweise nicht. Den Unterschied erklärt der Artikel „Aktueller, chronologischer & historischer Abdruck".

Wie aktuell muss er sein?

Ein Auszug hat kein gesetzliches Ablaufdatum, aber viele Banken möchten einen möglichst frischen – häufig nicht älter als drei Monate. Die genaue Vorgabe legt jede Bank selbst fest. Am sichersten ist es daher, den Auszug kurz vor der Kontoeröffnung neu abzurufen. Mehr dazu im Artikel „Wie aktuell muss ein Handelsregisterauszug sein?".

Was Banken sonst noch verlangen können

Neben dem Auszug fordern Banken je nach Rechtsform oft weitere Unterlagen, etwa den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste, einen Ausweis der vertretungsberechtigten Person und Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister). Welche genau, sagt dir deine Bank – der Handelsregisterauszug ist aber praktisch immer dabei.

Auszug schnell besorgen

Den aktuellen Abdruck kannst du kostenlos selbst über handelsregister.de abrufen. Wenn es schnell und ohne Behörden-Account gehen soll, beschafft Handelsauszug den aktuellen Auszug für dich und liefert ihn aufbereitet als PDF – du zahlst nur die Dienstleistung, nicht die öffentlichen Daten.

Hinweis: Handelsauszug ist ein privater Recherche- und Beschaffungsdienst und steht in keiner Verbindung zum amtlichen Handelsregister, zum Registerportal der Länder oder einer Behörde. Die hier angebotenen Daten sind kostenlos beim amtlichen Portal handelsregister.de abrufbar. Sie bezahlen ausschließlich für unsere Dienstleistung, nicht für die Daten selbst.

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Wir recherchieren den passenden Eintrag, beschaffen den Auszug und liefern ihn aufbereitet als PDF – Einzelabruf 24,90 €, kein Abo.

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