Was kostet ein Handelsregisterauszug?
Aktualisiert am 14. Juni 2026
Die kurze Antwort: Der elektronische Handelsregisterauszug ist beim amtlichen Portal handelsregister.de seit dem 1. August 2022 kostenlos. Geld kostet er nur in zwei Fällen – als amtlich beglaubigter Auszug oder wenn ein Dienstleister die Beschaffung für dich übernimmt. Dieser Artikel ordnet die echten Kosten ein.
Amtlicher Abruf: 0 €
Bis Mitte 2022 kostete jeder abgerufene Auszug 4,50 €. Mit der Umsetzung einer EU-Digitalisierungsrichtlinie wurde diese Gebühr abgeschafft. Seither kannst du auf handelsregister.de suchen und die gängigen Auszüge (aktuell, chronologisch, historisch) als PDF gebührenfreiherunterladen. Für den Download ist meist eine kostenlose Registrierung nötig – die Daten selbst kosten nichts.
Beglaubigter Auszug: kostenpflichtig
Etwas anderes ist der amtlich beglaubigte Auszug, den du beim Registergericht anforderst. Ihn brauchst du nur, wenn eine Stelle ausdrücklich eine beglaubigte Fassung verlangt – etwa für bestimmte notarielle Vorgänge, Gerichtsverfahren oder Behörden im Ausland. Dafür erhebt das Gericht eine Gebühr. Der einfache (unbeglaubigte) elektronische Abruf reicht im Alltag fast immer aus.
Dienstleister: du zahlst für Zeit, nicht für Daten
Daneben gibt es Anbieter, die den Auszug für dich beschaffen. Hier zahlst du einen Service-Preis dafür, dass jemand den richtigen Eintrag heraussucht, den Auszug abruft, aufbereitet und liefert – nicht für die amtlichen Daten, die kostenlos sind. Das kann sich lohnen, wenn die Recherche kniffelig ist oder du dir den Behörden-Account und die Sucherei sparen willst.
Kosten im Überblick
| Variante | Kosten | Wofür geeignet |
|---|---|---|
| Selbst-Abruf auf handelsregister.de | 0 € | Wenn du den Eintrag selbst findest und Zeit hast |
| Beglaubigter Auszug (Registergericht) | Gerichtsgebühr | Wenn ausdrücklich eine Beglaubigung verlangt wird |
| Beschaffung über einen Dienst (z. B. Handelsauszug) | fester Service-Preis (hier 24,90 €) | Wenn Recherche/Aufbereitung Zeit sparen soll |
Fazit
Wer den richtigen Eintrag kennt und etwas Zeit mitbringt, bekommt den Auszug amtlich kostenlos. Wer die Suche und Aufbereitung abgeben möchte, zahlt bei einem Dienstleister einen transparenten Festpreis für genau diese Arbeit. Wichtig ist nur, dass der Unterschied klar ist – und dass niemand für die öffentlichen Daten an sich bezahlen muss.
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