HRA oder HRB? Der Unterschied einfach erklärt
Aktualisiert am 14. Juni 2026
Wer einen Handelsregisterauszug sucht, stößt schnell auf zwei Kürzel: HRA und HRB. Sie stehen für die beiden Abteilungen des Handelsregisters. Welche ein Unternehmen hat, hängt von seiner Rechtsform ab – und verrät damit schon einiges über die Firma.
HRA – Abteilung A
In Abteilung A (HRA) werden Einzelkaufleute und Personengesellschaften geführt. Typische Beispiele:
- eingetragene Kaufleute / Kauffrauen (e. K.)
- offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
Kennzeichnend ist, dass hinter dem Unternehmen natürliche Personen stehen, die – je nach Form – persönlich haften. Eine GmbH & Co. KG ist ein Sonderfall: Die KG selbst steht im HRA, ihre Komplementär-GmbH zusätzlich im HRB.
HRB – Abteilung B
In Abteilung B (HRB) stehen die Kapitalgesellschaften. Dazu gehören:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Hier haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Deshalb stehen im HRB-Eintrag Angaben wie das Stammkapital und die Geschäftsführung besonders im Vordergrund.
HRA und HRB im direkten Vergleich
| HRA | HRB | |
|---|---|---|
| Wer steht drin? | Einzelkaufleute, Personengesellschaften | Kapitalgesellschaften |
| Beispiele | e. K., OHG, KG | GmbH, UG, AG |
| Haftung | (auch) mit Privatvermögen | grundsätzlich nur Gesellschaftsvermögen |
| Stammkapital im Eintrag | nein | ja |
Was bringt mir das beim Auszug?
Für den Abruf eines Handelsregisterauszugs ist die Unterscheidung vor allem zur eindeutigen Identifikation nützlich: Die volle Registerangabe lautet etwa „HRB 12345" zusammen mit dem zuständigen Registergericht. Mit dieser Kombination findest du den richtigen Eintrag sofort – ohne Verwechslung mit ähnlich benannten Firmen. Wie du die Nummer ermittelst, zeigt der Artikel „HRB-Nummer herausfinden".
Übrigens: Andere Organisationsformen haben eigene Register – Vereine das Vereinsregister (VR), Genossenschaften das Genossenschaftsregister (GnR), Partnerschaftsgesellschaften das Partnerschaftsregister (PR). HRA und HRB betreffen ausschließlich das Handelsregister.
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