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Handelsauszug

Beglaubigter Handelsregisterauszug – wann brauche ich ihn?

Aktualisiert am 14. Juni 2026

Beim Handelsregisterauszug unterscheidet man zwischen einem einfachen (unbeglaubigten) und einem beglaubigten Auszug. Für den Alltag reicht fast immer der einfache – die Beglaubigung wird nur in bestimmten formellen Situationen verlangt. Hier der Überblick.

Einfacher Auszug

Der einfache Auszug gibt den Registerinhalt vollständig und korrekt wieder, trägt aber keinen amtlichen Beglaubigungsvermerk. Du bekommst ihn seit August 2022 über handelsregister.de kostenlos als PDF. Für Kontoeröffnung, Vertragsanbahnung, Bonitätsprüfung oder einen schnellen Nachweis genügt er in aller Regel.

Beglaubigter Auszug

Beim beglaubigten Auszug bestätigt das Registergericht amtlich, dass der Inhalt mit dem Register übereinstimmt. Diese offizielle Bestätigung verlangen manche Stellen, etwa:

  • Notare bei bestimmten Beurkundungen,
  • Gerichte oder Behörden in formellen Verfahren,
  • Stellen im Ausland (dort oft zusätzlich mit Apostille, siehe Auszug fürs Ausland).

Den beglaubigten Auszug stellt das Registergericht aus; dafür fällt eine Gebühr an. Er wird also nicht über den kostenlosen Standard-Abruf abgedeckt.

Einfach oder beglaubigt – im Vergleich

Einfacher AuszugBeglaubigter Auszug
Amtlicher Beglaubigungsvermerkneinja
Kosten (amtlich)0 €Gerichtsgebühr
Reicht für Bank / Vertragin der Regel janicht nötig
Notar / Ausland / Gerichtteils nicht ausreichendoft erforderlich

Welchen brauche ich?

Frag im Zweifel die Stelle, die den Auszug anfordert, ob ein einfacher genügt – das ist meistens der Fall. Nur wenn ausdrücklich eine Beglaubigung verlangt wird, führt der Weg über das Registergericht. Handelsauszug liefert aufbereitete einfache Auszüge (aktuell und chronologisch); eine amtliche Beglaubigung kann nur das Gericht selbst erteilen.

Wenn Sie die Beschaffung lieber abgeben möchten, können Sie jederzeit einen Handelsregisterauszug bestellen – wir recherchieren den Eintrag und liefern den Auszug als PDF.

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen beglaubigten Handelsregisterauszug?

Eine Beglaubigung wird typischerweise verlangt, wenn der Auszug bei Behörden, Notaren, vor Gericht oder im Ausland als amtlicher Nachweis dienen soll. Für die meisten Alltagszwecke (z. B. eigene Information, Geschäftsanbahnung) reicht der einfache Auszug.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und beglaubigtem Auszug?

Der einfache Auszug gibt die Registerdaten wieder. Der beglaubigte Auszug bestätigt amtlich (mit Siegel/Unterschrift des Registergerichts), dass der Inhalt mit dem Register übereinstimmt.

Wo bekomme ich einen beglaubigten Auszug?

Beglaubigte Auszüge stellt das zuständige Registergericht aus; sie sind kostenpflichtig. Ein einfacher (unbeglaubigter) PDF-Auszug ist dagegen amtlich kostenlos über handelsregister.de erhältlich.

Reicht ein beglaubigter Auszug für das Ausland?

Oft ist zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig. Mehr dazu im Ratgeber „Handelsregisterauszug fürs Ausland: Apostille & Beglaubigung“.

Hinweis: Handelsauszug ist ein privater Recherche- und Beschaffungsdienst und steht in keiner Verbindung zum amtlichen Handelsregister, zum Registerportal der Länder oder einer Behörde. Die hier angebotenen Daten sind kostenlos beim amtlichen Portal handelsregister.de abrufbar. Sie bezahlen ausschließlich für unsere Dienstleistung, nicht für die Daten selbst.

Auszug lieber beschaffen lassen?

Wir recherchieren den passenden Eintrag, beschaffen den Auszug und liefern ihn aufbereitet als PDF – Einzelabruf 24,90 €, kein Abo.

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