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Handelsauszug

Gesellschafterliste einsehen – wer ist an einer GmbH beteiligt?

Aktualisiert am 14. Juni 2026

Bei einer GmbH oder UG verrät der normale Handelsregisterauszug, wer die Geschäftsführer sind – aber nicht, wem die Gesellschaft gehört. Diese Information steht in der Gesellschafterliste. Hier erfährst du, was drinsteht, wo sie liegt und wie du sie findest.

Was ist die Gesellschafterliste?

Die Gesellschafterliste führt alle Gesellschafter einer GmbH oder UG mit ihren Geschäftsanteilen auf – also wer welchen Anteil am Stammkapital hält. Sie wird bei jeder Änderung der Beteiligungsverhältnisse aktualisiert und beim Handelsregister hinterlegt. Damit ist öffentlich nachvollziehbar, wer hinter der Gesellschaft steht.

Warum steht sie nicht im normalen Auszug?

Der aktuelle und der chronologische Abdruck (AD/CD) geben den eigentlichen Registereintrag wieder – Firma, Sitz, Vertretung, Kapital. Die Gesellschafterliste ist dagegen ein eigenes Dokument im Registerordner, das gesondert eingereicht wird. Sie wird deshalb getrennt vom Auszug abgerufen.

So findest du die Gesellschafterliste

  1. Auf handelsregister.de die gewünschte GmbH/UG suchen und auswählen.
  2. Statt des Abdrucks den Bereich Dokumente (im Portal als „DK" gekennzeichnet) öffnen.
  3. Dort liegen die hinterlegten Unterlagen – darunter die Liste der Gesellschafter (oft auch der Gesellschaftsvertrag/Satzung).
  4. Das Dokument als PDF öffnen bzw. herunterladen.

Wie schon beim Auszug gilt: Der Abruf ist seit August 2022 kostenlos, in der Regel nach kostenloser Registrierung.

Wichtig: nur Kapitalgesellschaften

Eine Gesellschafterliste gibt es bei GmbH und UG. Bei Personengesellschaften (OHG, KG) sind die Gesellschafter bzw. Kommanditisten teils direkt im Registereintrag (HRA) ersichtlich. Bei einer Aktiengesellschaft sind die Aktionäre dagegen grundsätzlich nicht öffentlich gelistet.

Wofür wird sie gebraucht?

Typische Anlässe sind die Prüfung der Eigentümerstruktur vor einer Geschäftsbeziehung, Due-Diligence-Prüfungen, Bankanfragen oder die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten. Geht es gezielt um die wirtschaftlich Berechtigten, lohnt zusätzlich ein Blick auf den Unterschied zum Transparenzregister.

Hinweis: Handelsauszug ist ein privater Recherche- und Beschaffungsdienst und steht in keiner Verbindung zum amtlichen Handelsregister, zum Registerportal der Länder oder einer Behörde. Die hier angebotenen Daten sind kostenlos beim amtlichen Portal handelsregister.de abrufbar. Sie bezahlen ausschließlich für unsere Dienstleistung, nicht für die Daten selbst.

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