Handelsregister oder Transparenzregister – was ist der Unterschied?
Aktualisiert am 14. Juni 2026
Handelsregister und Transparenzregister werden oft verwechselt. Beide sind öffentliche Register über Unternehmen – aber sie beantworten unterschiedliche Fragen. Hier die klare Abgrenzung.
Das Handelsregister: Wer ist das Unternehmen?
Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt und dokumentiert die rechtlichen Eckdaten einer Firma: Name, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Kapital und vor allem, wer das Unternehmen vertreten darf (Geschäftsführer, Vorstand, Prokura). Es geht also um die rechtliche Struktur und Vertretung. Abgerufen wird es über handelsregister.de.
Das Transparenzregister: Wer steht wirtschaftlich dahinter?
Das Transparenzregister verfolgt ein anderes Ziel: Es soll die wirtschaftlich Berechtigten sichtbar machen – also die natürlichen Personen, die ein Unternehmen letztlich kontrollieren oder ihm wirtschaftlich zuzurechnen sind (in der Regel ab einem Anteil von mehr als 25 %). Es dient der Geldwäscheprävention und beruht auf dem Geldwäschegesetz. Geführt wird es nicht von den Gerichten, sondern zentral (über den Bundesanzeiger).
Die Unterschiede auf einen Blick
| Handelsregister | Transparenzregister | |
|---|---|---|
| Zentrale Frage | Wer ist die Firma, wer vertritt sie? | Wer steht wirtschaftlich dahinter? |
| Geführt von | Amtsgerichte (Registergerichte) | zentral (Bundesanzeiger) |
| Zweck | Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr | Geldwäscheprävention |
| Typischer Inhalt | Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung | wirtschaftlich Berechtigte |
Welches brauche ich?
Willst du wissen, wer eine Firma rechtsverbindlich vertritt oder einen Existenznachweis (z. B. für die Bank), brauchst du den Handelsregisterauszug. Geht es darum, die tatsächlichen Eigentümer/Kontrolleure offenzulegen, ist das Transparenzregister die richtige Quelle. Für die Eigentümerstruktur einer GmbH hilft außerdem die Gesellschafterliste.
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