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Handelsauszug

Handelsregisterauszug auf Englisch & beglaubigte Übersetzung

Aktualisiert am 21. Juni 2026

Für internationale Geschäfte, ausländische Banken oder Behörden reicht der deutsche Handelsregisterauszug oft nicht – gefragt ist eine englische (oder anderssprachige) beglaubigte Übersetzung, teils zusätzlich mit Apostille. So funktioniert es.

Gibt es einen amtlichen Auszug auf Englisch?

Nein. Das deutsche Handelsregister stellt den Auszug auf Deutsch aus. Für die Auslandsverwendung wird der deutsche Auszug durch einen vereidigten Übersetzer beglaubigt in die Zielsprache übertragen. Diese beglaubigte Übersetzung gilt international als verlässliche Wiedergabe des Originals.

Beglaubigte Übersetzung vs. Apostille

Beides erfüllt unterschiedliche Zwecke und wird häufig kombiniert:

Typischer Ablauf

  1. Den passenden Auszug besorgen – einfach oder beglaubigt, je nach Anforderung.
  2. Falls verlangt: Apostille beim zuständigen Stellen einholen.
  3. Beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer.

Welche Schritte und in welcher Reihenfolge nötig sind, gibt das Zielland vor – im Zweifel vorab bei der empfangenden Stelle nachfragen. Handelsauszug beschafft dir den deutschen Auszug als Grundlage; Apostille und Übersetzung sind je nach Bedarf ergänzende Schritte.

Möchten Sie den Auszug nicht selbst beschaffen? Sie können bei uns Ihren Handelsregisterauszug bestellen – aufbereitet als PDF, Einzelabruf 24,90 €, kein Abo.

Häufige Fragen

Gibt es den Handelsregisterauszug auf Englisch?

Das amtliche Register stellt den Auszug auf Deutsch aus. Für die Verwendung im Ausland lässt du ihn von einem vereidigten/beeidigten Übersetzer beglaubigt übersetzen – eine offizielle englische Version vom Gericht gibt es nicht.

Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?

Wenn der Auszug bei ausländischen Behörden, Banken, Notaren oder Geschäftspartnern vorgelegt werden muss und diese eine Übersetzung in ihrer Amtssprache verlangen.

Was ist der Unterschied zwischen Übersetzung und Apostille?

Die beglaubigte Übersetzung überträgt den Inhalt rechtssicher in die Zielsprache. Die Apostille bestätigt die Echtheit der (deutschen) Urkunde für den internationalen Rechtsverkehr. Oft braucht man beides – Details im Ratgeber „Handelsregisterauszug fürs Ausland“.

In welcher Reihenfolge gehe ich vor?

Meist zuerst den (ggf. beglaubigten) deutschen Auszug besorgen, dann die Apostille einholen und zuletzt beglaubigt übersetzen lassen – die genaue Reihenfolge richtet sich nach den Anforderungen des Ziellandes.

Hinweis: Handelsauszug ist ein privater Recherche- und Beschaffungsdienst und steht in keiner Verbindung zum amtlichen Handelsregister, zum Registerportal der Länder oder einer Behörde. Die hier angebotenen Daten sind kostenlos beim amtlichen Portal handelsregister.de abrufbar. Sie bezahlen ausschließlich für unsere Dienstleistung, nicht für die Daten selbst.

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