Handelsregisterauszug lesen und verstehen
Aktualisiert am 14. Juni 2026
Ein Handelsregisterauszug wirkt auf den ersten Blick technisch, folgt aber einem festen Aufbau. Wenn du weißt, in welchem Abschnitt was steht, liest du ihn in zwei Minuten sicher. Hier gehen wir die wichtigsten Felder durch.
Der grundsätzliche Aufbau
Oben stehen die laufende Nummer der Eintragung und das zuständige Registergericht samt Registernummer (z. B. „HRB 12345"). Darunter sind die Inhalte in nummerierte Abschnitte gegliedert. Die wichtigsten:
Firma und Rechtsform
Der vollständige rechtliche Firmenname inklusive Rechtsformzusatz (GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG …). Das ist der korrekte Name – nicht zu verwechseln mit einer Marke oder Kurzbezeichnung.
Sitz und Geschäftsanschrift
Der Sitz ist der rechtliche Ort der Gesellschaft, die Geschäftsanschrift die ladungsfähige Adresse. Beides kann, muss aber nicht identisch sein.
Gegenstand des Unternehmens
Eine Beschreibung dessen, womit sich die Firma laut Satzung beschäftigt. Das gibt einen Hinweis auf den Tätigkeitsbereich, ist aber oft recht breit formuliert.
Grund- bzw. Stammkapital
Bei Kapitalgesellschaften das eingetragene Kapital (bei der GmbH mindestens 25.000 €, bei der UG ab 1 €). Es sagt nichts über die aktuelle Finanzlage aus, sondern über die bei Gründung festgelegte Höhe.
Vertretungsregelung und Geschäftsführung
Einer der wichtigsten Abschnitte: Hier steht die allgemeine Vertretungsregelung (z. B. „Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein; sind mehrere bestellt, vertreten sie gemeinsam") und es werden die konkreten Geschäftsführer mit Name und Geburtsdatum genannt – ggf. mit abweichender Befugnis (z. B. einzelvertretungsberechtigt).
Prokura
Falls vorhanden, sind hier Prokuristen und die Art der Prokura eingetragen. Was das bedeutet, erklärt der Artikel Prokura im Handelsregister.
Aktueller oder chronologischer Abdruck?
Im aktuellen Abdruck siehst du nur den heute gültigen Stand. Wenn dich frühere Geschäftsführer, alte Namen oder vergangene Änderungen interessieren, brauchst du den chronologischen Abdruck. Wer letztlich Eigentümer ist, steht übrigens nicht im Auszug, sondern in der Gesellschafterliste.
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